Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat seit dem Jahr 1966 die Aufgabe, die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung zu fördern.
Der GAEB ist seit dem 1. Januar 2005 als Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in der Satzung des DVA verankert. Vorsitzender des Hauptausschuss GAEB ist Herbert Rheinberg vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen – Abteilung Bundesbau (Stand: Mai 2019). Die Geschäftsführung ist beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn angesiedelt.
- ↑ Wilhelm Veenhuis: Das Freie GAEB Buch – Informationen zum Thema GAEB – Datenaustausch im Bauwesen – Version 4.0. 2022, S. 61, abgerufen am 13. Oktober 2022.
- ↑ DVA-Leitfaden Kartellrecht. (PDF, 115KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 9. November 2018, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- 1 2 Jahresarbeitsprogramm des HA GAEB. (PDF, 75KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 21. März 2018, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Vorstand des DVA. (PDF, 75KB) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 17. Mai 2019, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Februar 2020; abgerufen am 14. Februar 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.