Gaius Iulius Bassus (Statthalter)

Gaius Iulius Bassus war ein im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. lebender Angehöriger des römischen Senatorenstandes.

Durch einen Brief von Plinius an Cornelius Ursus ist belegt, dass Bassus Quaestor in der Provinz Bithynia et Pontus war. Aus diesem Brief geht auch hervor, dass er von Domitian (81–96) verbannt und von Nerva (96–98) zurückberufen wurde. Durch den Brief, eine Inschrift aus Nicäa und Münzen ist nachgewiesen, dass er während der Regierungszeit von Trajan (98–117) Statthalter (Proconsul) in derselben Provinz war.

Durch den Brief an Ursus sind darüber hinaus zwei Klagen gegen Bassus belegt. Er wurde zum ersten Mal unter Vespasian (69–79) von zwei Privatleuten verklagt und nach längerem Verfahren freigesprochen. Das zweite Mal wurde er nach seiner Statthalterschaft von den Einwohnern der Provinz in einem Repetundenverfahren angeklagt. Er wurde u. a. von Plinius verteidigt und schließlich freigesprochen; jedoch wurde vom Senat eine rescissio seiner Entscheidungen verfügt, wodurch die durch seine Entscheidungen Betroffenen eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren verlangen konnten. Laut Plinius war er zum Zeitpunkt des Repetundenprozesses bereits etwas älter (senectus). Bassus wird noch in weiteren Briefen von Plinius erwähnt.

Gaius Iulius Bassus wurde früher von Historikern mit Gaius Iulius Quadratus Bassus identifiziert; dies gilt inzwischen als widerlegt. Andere Historiker halten Bassus für den Vater bzw. den Onkel von Quadratus Bassus.

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