Grundrente
Als Grundrente oder Garantierente bezeichnet man eine Altersrente, auf die die Bezieher nicht nur einen Anspruch in der, z. B. durch eine Rentenformel ermittelten, rechnerischen Höhe, sondern – meist nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – in einer durch politische Entscheidungsträger festgelegten Mindesthöhe haben.