Gastwirt

Ein Gastwirt leitet als selbständiger Unternehmer oder als Angestellter eines Unternehmens fachlich und kaufmännisch eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb, daher auch die abgeleitete Bezeichnung Gastronom. Das Wort „Wirt“ entstammt dem germanischen „werdum“ für „Hausherr“. Im Gegensatz zum Koch oder Restaurantfachmann ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf.

  1. Sulamith: Der Gastwirt. In: Berufe und Tätigkeiten dieser Welt. 9. November 2016, abgerufen am 25. Januar 2024 (deutsch).