Gebrauchsname

Ein Gebrauchsname ist ein Nachname (Familienname), den eine Person im Alltag verwendet und der sich von ihrem Geburtsnamen unterscheidet, dies meist nach einer Heirat. Gebrauchsnamen sind dabei rechtlich nicht der Personenname der gebrauchenden Person.

Gebrauchsnamen kommen weltweit in Rechtsordnungen des romanischen Rechtskreises, Asiens und Afrikas vor. In diesen Rechtsordnungen behält typischerweise die Ehefrau rechtlich ihren Geburtsnamen, kann aber im gesellschaftlichen Umgang den Familiennamen des Ehegatten in der einen oder anderen Form gebrauchen. Ein Gebrauchsname kann unter Umständen nach dem Personenstandsgesetz in Deutschland nicht registerfähig sein.

  1. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 – XII ZB 337/15, NJW-RR 2017, 902.