Gefährdung einer Entziehungskur
Die Gefährdung einer Entziehungskur ist in Deutschland gemäß § 323b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.
Die Gefährdung einer Entziehungskur ist in Deutschland gemäß § 323b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.