Gefahrenbereich

Der Gefahrenbereich ist der Bereich einer möglichen Unglücksstelle, in dem Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der Umwelt oder Sachgegenständen drohen oder bereits eingetreten sind.

Die Bestimmung der Größe und Lage des Gefahrenbereiches ist wesentlicher Teil der Planung eines Einsatzes und wird vom Einsatzleiter (in der Regel der Feuerwehr) durchgeführt.

  1. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 100. (PDF; 808 kB) Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem –. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, September 1999, abgerufen am 22. März 2023.