Gefechtsbereitschaft (NVA)

Unter Gefechtsbereitschaft verstand man in der Nationalen Volksarmee der DDR die Bereitschaft und Fähigkeit militärischer Truppen, unter allen Bedingungen organisiert das Gefecht zu beginnen und die befohlenen Gefechtsaufgaben zu erfüllen.

  1. Jugendlexikon Militärwesen. Militärverlag der DDR, 1984, S. 88.