Gegenrecht
Mit dem Gegenrecht (auch Gegenseitigkeitsrecht) werden Mitgliedern alpiner Vereine auf Schutzhütten anderer alpiner Vereine dieselben Rechte und Pflichten wie den Mitgliedern des Vereins, dem die Hütte gehört, eingeräumt.
Mit dem Gegenrecht (auch Gegenseitigkeitsrecht) werden Mitgliedern alpiner Vereine auf Schutzhütten anderer alpiner Vereine dieselben Rechte und Pflichten wie den Mitgliedern des Vereins, dem die Hütte gehört, eingeräumt.