Geltung
Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung und umfasst die Begriffe Achtung/Verachtung, Ruhm/Schande, Ehre/Ehrlosigkeit sowie Ansehen/Sozialprestige.
Geltung wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte auch zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Dieter Claessens und andere).
Unter dem Aspekt der Normgeltung, insbesondere der Rechtsgeltung, ist zwischen der Wirksamkeit und der normativen Begründetheit der Normen zu unterscheiden. Was es sozialphilosophisch bedeutet, dass rechtliche Geltung und Geltungskraft (Macht) differieren, erörterte dann Jürgen Habermas 1992 in Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates eingehend.
- ↑ Das deutsche Wörterbuch. Knaur, Lexigrafisches Institut, München 1985, S. 416
- ↑ Dieter Claessens: Instinkt, Psyche, Geltung. Bestimmungsfaktoren menschlichen Verhaltens. Opladen 1970
- ↑ Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl., § 5
- ↑ Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates. Frankfurt am Main 1992