Gemeindeplanung

Unter Gemeindeplanung in der Schweiz Ortsplanung versteht man die vorausschauende Gestaltung und Entwicklung des Gebietes einer Gemeinde. Sie stellt üblicherweise die unterste Ebene innerhalb des Stufenbaus der Raumplanung dar, welche von öffentlichen Stellen (Europäische Union, Bund, Länder, Körperschaften auf regionaler Ebene wie Regionalverbände, Kreise oder Bezirke, Gemeinden) durchgeführt wird. Auf Ebene der Ortschaften spricht man von „Ortplanung“ oder auch von "Ortsentwicklung". Die beiden Sonderformen der Gemeindeplanung sind die Stadtplanung für die Stadt- und die Dorferneuerung für die ländlichen Gemeinden (Landentwicklung).

Im Rahmen der Gemeindeplanung sollen Ziele für die räumliche Entwicklung z. B. betreffend Bebauung, Landschaft oder Verkehr definiert werden, die durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Hierfür stehen u. a. die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung, in denen z. B. die Nutzung von Flächen (Flächennutzungsplan, Flächenwidmungsplan) innerhalb des Gemeindegebietes festgelegt wird oder das Maß und die Gestalt der zukünftigen Bebauung (Bebauungsplan). Dabei sind die überörtlichen Planungsvorgaben zu berücksichtigen. Die Gemeindeplanung kann in ländlichen Gemeinden durch Dorferneuerungspläne, allgemein durch Ortsentwicklungskonzepte oder Lokale Nachaltigkeitsstrategien ergänzt werden. Neben diesen Instrumenten sind einzelne Entwicklungsinstrumente wie z. B. Förderungen bestimmter Nutzungen (Nahversorgung), Investitionen usw. als Maßnahmen der Gemeindeplanung einsetzbar.

  1. Bundesbaugesetzbuch (BauGB) in der Fasssung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der geltenden Fassung