Gemeindereformen in Kärnten

Im Zuge der Verwaltungsreformen in Österreich 1849/1850 wurden in Kärnten (heutiger Gebietsstand) 264 Ortsgemeinden gebildet. Die Kreisämter Villach und Klagenfurt machten 1849 Vorschläge zur Bildung der Gemeinden; diese Pläne sahen insgesamt 135 Gemeinden in Kärnten (heutiger Umfang) vor, davon hätte nur eine einzige Gemeinde weniger als 500 Einwohner gehabt, und nur 12 weitere Gemeinden weniger als 1000 Einwohner. Tatsächlich wurden dann jedoch 264 Gemeinden gebildet, davon zählten 59 weniger als 500 Einwohner und 101 Gemeinden hatten weniger als 1000 Einwohner. Viele dieser kleinen Gemeinden konnten auf Dauer nicht alle der ihnen nach und nach zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Auch führte die regional unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung dazu, dass in manchen Gemeinden die Einwohnerzahl stark abnahm, während sie in anderen deutlich zunahm.

Die 1849/1850 gegründeten Ortsgemeinden umfassten jeweils eine oder mehrere der 1785 eingerichteten Katastral- bzw. Steuergemeinden. Die Steuergemeinden in Kärnten wiederum waren seinerzeit lediglich im Hinblick auf die lückenlose Erfassung aller Grundstücke gebildet worden. Dabei war es für eine einfache Beschreibung des Grenzverlaufs der Steuergemeinden von Vorteil, dass ihre Grenzen oft entlang von Straßen und Gewässern verliefen, ohne Rücksicht auf Verkehrsverhältnisse, Pfarrgrenzen, Schulsprengel und Einzugsgebiete von Orten. Als die Steuergemeinden 1849/1850 jedoch zu Bausteinen von Gemeinden als Gebietskörperschaften wurden, war es ein Nachteil, dass die Grenzen der Steuergemeinden häufig die Einzugsgebiete von Orten oder sogar die Pfarr- und Schulorte selber durchschnitten.

Im Laufe der Geschichte wurden daher in Kärnten mehrere Gemeindereformen durchgeführt. Von 1865 bis 1871 wurden zahlreiche Gemeinden zusammengelegt. 1872 bis 1913 wurden hingegen nach und nach viele Gemeinden geteilt. In den darauffolgenden Jahrzehnten gab, es abgesehen von der Vergrößerung Klagenfurts, nur wenige Änderungen. Ab 1953 bestand dann eine klare Tendenz zur Zusammenlegung von Gemeinden, die überwiegend in den Jahren 1957/58 und 1963/64 durchgeführt wurden. 1971 bis 1973 kam es zu einer großen Gemeindestrukturreform, durch die nur eine Minderheit der Kärntner Gemeinden unverändert blieb und durch die die Zahl der Gemeinden in Kärnten im Vergleich zum Stand von 1945 halbiert wurde. In den 1990er-Jahren wurden einzelne der Gemeindefusionen von 1973 rückgängig gemacht.

  1. Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 26–27.
  2. Oskar Glanzer, Ralf Unkart: Die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten im Jahre 1972. Amt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 1973. S. 16, 37.
  3. Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 20.