Gemeingefährlich

Als gemeingefährlich werden in der Rechtssprache Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit darstellen.

Eine Handlung ist dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.

Beispiele sind:

  • der Einsatz von Sprengstoff
  • unkontrollierte Schüsse aus einer Waffe
  • Feuer in der Nähe einer Menschenmenge
  • Werfen von Gegenständen von Autobahnbrücken
  • Vergiftung von Wasser, z. B. in Wasserleitungen
  • Autos bei illegalen Autorennen