Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss
(G-BA)
Rechtsform juristische Person des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2004
Sitz Berlin, Deutschland Deutschland
Zweck Erlass von verbindlichen Richtlinien
Vorsitz Josef Hecken
Website g-ba.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Leistungsansprüche von rund 74 Millionen Versicherten rechtsverbindlich zu entscheiden (§ 91 Abs. 6 SGB V). Trägerorganisationen sind

Patientenvertreter haben Antrags- und Beratungsrechte, ohne stimmberechtigt zu sein. Sitz der Organisation ist Berlin-Charlottenburg.

  1. Amtliche Statistik KM 1, 2022 (Stand 3. Januar 2023), abgerufen am 3. März 2023.
  2. Mitglieder | G-BA. Abgerufen am 3. Februar 2026.