Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (Abk.: GU EuroHPC) (englisch European High Performance Computing Joint Undertaking, (Abk.: EuroHPC JU)) soll im Rahmen des Digitalen Binnenmarkts der Europäischen Union (EU) dazu führen, dass die Europäische Union auch in diesem Bereich mit der Weltspitze mithalten kann, eine führende Position der europäischen Forschung aufrechtzuerhalten und eigene Kapazitäten in Europa geschaffen und aufrechterhalten werden. Hochleistungsrechnen soll auch mit Blick auf den digitalen Binnenmarkt ein großes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC (englisch EuroHPC Joint Undertaking) hat volle Rechtspersönlichkeit und den Sitz in Luxemburg. Im September 2020 legte die EU-Kommission neue ehrgeizige Pläne vor, mit einem auf insgesamt 8 Milliarden Euro aufgestockten Budget. Es löst die früheren Programme von HPC-Europa ab.

  1. 1 2 Hochleistungsrechnen und das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC, Factsheet der Europäischen Kommission vom 28. September 2018.
  2. Siehe Artikel 1 Absatz 1, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2018/1488.
  3. European Commission Declares €8 Billion Investment in Supercomputing. 18. September 2020, abgerufen am 20. Oktober 2020 (amerikanisches Englisch).
  4. Lage der Union: Kommission schlägt neue Verordnung für das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen vor. In: Presseraum der Europäischen Kommission. Europäische Kommission, 18. September 2020, abgerufen am 20. Oktober 2020.