Gemeinwohlarbeit

Die Gemeinwohlarbeit ist eine Alternative oder eine eingerichtete Arbeitsgelegenheit, um das vermeintliche „Nichtstun“ einer erwerbslosen Person zu beenden. Dabei soll die Gemeinwohlarbeit eine Arbeitsgelegenheit für das Erfüllen von zusätzlichen öffentlichen Aufgaben im Interesse der Gesellschaft schaffen. Sie soll die Pflicht zum tätig werden als Prinzip des Forderns im Sinne einer individuellen Unterstützung bieten. In der Kritik steht, dass entsprechende Arbeitsangebote von Betroffenen teilweise als Zwangsmaßnahmen mit diskriminierender, auch demoralisierender Wirkung empfunden werden. Die Gemeinwohlarbeit ist wegen der individuellen Förderung begrifflich von der gemeinnützigen Arbeit abgegrenzt, die z. B. im negativen Sinne in Form von Sozialstunden geleistet wird.

Dieses Konzept wird in verschiedenen Projekten nach § 16 d SGB II, z. B. in 1-Euro-Jobs, umgesetzt.

  1. Gerd Deitmar; Sabine Bengel; Ulrich Lorch: Jahresbericht 2007. Hrsg.: Essener Arbeit. Essen März 2008 (essen.de [PDF]).
  2. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz; Bundesamt für Justiz, abgerufen am 23. März 2020.
  3. Karl-Heinz Theußen: GemeinwohlArbeit - Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. Hrsg.: PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND – Gesamtverband e. V. Band 5. SET POINT Medien Schiff & Kamp GmbH, Berlin Dezember 2006, S. 7 ff.; 10 ff. (jugendsozialarbeit-paritaet.de [PDF]).