Genehmigungsvorbehalt
Genehmigungsvorbehalt bezeichnet die Genehmigungsbedürftigkeit einer bestimmten Handlung. Häufig geht es dabei um Vorgänge, an denen in unterschiedlicher Weise Dritte beteiligt sind.
Genehmigungsvorbehalt bezeichnet die Genehmigungsbedürftigkeit einer bestimmten Handlung. Häufig geht es dabei um Vorgänge, an denen in unterschiedlicher Weise Dritte beteiligt sind.