Generalkriegskommissar

Generalkriegskommissar (Originalbezeichnung russisch генерал-кригскомиссар / general-krigskomissar) – war eine militärische Dienststellung (eingeführt um 1707) und zugleich ein Dienstgrad (ab 1722) im zentralen Bereich der Verwaltung der Streitkräfte im Zarentum Russland bzw. Russischen Kaiserreich. Dienststellung und Rang wurden bis etwa 1868 geführt, wobei die betreffenden Amtsträger als Generalbevollmächtigte bezüglich Logistik, Versorgung, Materialwirtschaft und Finanzwesen galten. Vor 1707 lautete die Amtsbezeichnung Generalkommissar (General-komissar).

Gemäß Erlass von Zar Peter I vom 4. Februar 1722 wurden unter der Rangkategorie K3 folgende Rangbezeichnungen in die Rangtabelle aufgenommen.

  • Heer: Generalkriegskommissar im Rang Generalleutnant
  • Marine: Generalkriegskommissar der Marine (General-krigskomissar flota) im Rang Vizeadmiral
  1. Zar Peter I., die Einrichtung von Kommissariaten unter Führung des Generalkommissars. Vollständige Gesetzessammlung des Russischen Kaiserreichs von 1649 – Sankt Petersburg: Auflage II, Der Kanzler Seiner Kaiserlichen Majestät – persönlich 1830 – Band IV. 1700–1712, № 2412. S. 724.
  2. Russisches Kaiserreich, Rangtabelle, Teil – Militärische Ränge 1722–1917.