Generalquittung
Eine Generalquittung ist eine einseitige Erklärung mit dem Inhalt, dass mit Erteilung der Generalquittung sämtliche Ansprüche des Erklärenden gegenüber dem Erklärungsempfänger erledigt sind. Die Generalquittung taucht auch in der Variante der Vereinbarung auf, dann typischerweise mit dem Inhalt, dass sämtliche gegenseitige zwischen den beteiligten beiden Personen bestehende Ansprüche erledigt sind.