Generalstände
Als Generalstände (französisch États généraux) bezeichnet man in Frankreich die erstmals 1302 von König Philipp IV. einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände (siehe auch: Pierre Flote). Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand (Tiers État). Jeder dieser Stände verfügte über ca. 300 Abgesandte.