Generalstaatsanwalt
Der Generalstaatsanwalt ist im System der Justiz und Staatsanwaltschaft eine Amtsbezeichnung für einen Beamten. Der Begriff wird in vielen Rechtsordnungen verwendet.
Der Generalstaatsanwalt ist im System der Justiz und Staatsanwaltschaft eine Amtsbezeichnung für einen Beamten. Der Begriff wird in vielen Rechtsordnungen verwendet.