Genossenschaftliche Rückvergütung
Unter dem Begriff Genossenschaftliche Rückvergütung versteht man im deutschen und im österreichischen Genossenschaftsrecht eine Form der Verteilung des Jahresgewinnes an die Mitglieder. Sie ist abhängig vom Umsatz, den die Genossenschaft aus dem Geschäft mit ihren Mitgliedern erzielt hat. Die Ermittlung der genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgt in der Regel anteilmäßig in Bezug auf die mit dem jeweiligen Mitglied im Geschäftsjahr getätigten Umsätze. Rückvergütungen findet man bei Landwirtschaftlichen Waren-, Nutzungs- und Produktionsgenossenschaften sowie bei gewerblichen (Handels-)Genossenschaften und gelegentlich bei Kreditgenossenschaften.
- ↑ Rückvergütung. In: gabler.de. Gablers Wirtschaftslexikon, abgerufen am 12. Januar 2025.