Gerichtsherrschaft
Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Begriff für das Recht eines Grundherrn, Gericht zu halten. Diejenige Person, die dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt. Mit der Grundherrschaft war ursprünglich die Befugnis zur Rechtsprechung bei kleineren Straftaten und bei Klagen um Gut und Geld verbunden.
- ↑ Stichwort Gerichtsherrschaft. In: Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft 1773 bis 1858 hier online
- ↑ Anne-Marie Dubler: Herrschaftsrechte – 1.2: Grund- und Gerichtsherrschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 9. November 2006, abgerufen am 6. Juni 2019.