Gerichtsorganisation in Namibia
Die Gerichtsorganisation der Republik Namibia wurde durch die Verfassung Namibias in den Artikeln 78 bis 88 im Jahre 1990 eingeführt.
Das Gerichtssystem ist dreistufig aufgebaut. Es besteht aus dem Supreme Court (Oberstes und Verfassungsgericht), dem High Court (Obergericht) sowie einer Reihe von Lower Courts (Gerichte unterer Ebene) (Art. 78 Abs. 1 der Verfassung).
Er ist ein einziger Gerichtskörper, so dass es keine Mehrzahl von gleichgeordneten Gerichten zweiter Instanz gibt. In Einzelfällen ist das High Court auch für Verfassungsfragen zuständig. Beim Aufbau der Gerichtsbarkeit wurde von einer fachlichen Gliederung abgesehen: Für alle Arten von Streitigkeiten (Zivil- und Strafrechtsstreitigkeiten als auch in Streitigkeiten mit Beteiligung der öffentlichen Gewalt) ist dasselbe Gericht zuständig.
Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in der Verfassung verankert. Gericht sind einzig dem Gesetz unterworfen (Art. 78 Abs. 2).
- ↑ Verfassung Namibias. Abgerufen am 5. Dezember 2024.
- ↑ Christian Tomuschat: Die Verfassung Namibias. In: Vereinte Nationen. März 1990, abgerufen am 4. Dezember 2024.