Gesamtänderung der Bundesverfassung

Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bezeichnet eine grundlegende Novelle der Österreichischen Bundesverfassung, insbesondere des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Eine Gesamtänderung muss zwingend vom Bundesvolk per Volksabstimmung genehmigt werden.