Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Rechtsbegriffe im deutschen Wettbewerbsrecht, die alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfassen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse dagegen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Oberbegriff ist das Unternehmensgeheimnis als eine im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehende, nicht offenkundige Tatsache.
- 1 2 BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 Rz. 87.
- ↑ Ansgar Ohly: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. LMU München, 2014.