Geschichte der Küssaburg

Die Geschichte der Küssaburg beruht zur Frühzeit auf Annahmen, die sich aus geographischen Bedingungen und aus der Geschichte der Orte im Umfeld ableiten sowie militärischen Maßnahmen zugrunde liegen – etwa mit der Annahme, dass Kelten und Römer einen taktisch bedeutsamen Platz nicht unbefestigt gelassen hätten.

Die Ruine der Küssaburg (auch Schloss Küssenberg) befindet sich im südlichen Baden-Württemberg an der Schweizer Grenze im östlichen Landkreis Waldshut in der Gemarkung der Gemeinde Küssaberg.

Zur urkundlichen Erstnennung gibt es in der Literatur verschiedene Angaben: Ob es sich dabei um den Küssenberg, möglicherweise um einen bebauten Platz handelte (888); später um ein Adelsgeschlecht, von dessen Namen auf eine Burg Rückschluss erfolgte (1135/1141) oder um die eindeutige Erwähnung einer Burg, ist ohne eine erneute Einsicht in die Urkunden nicht definitiv zu entscheiden.

Im gesamten Verlauf ist die Geschichte der Burg in der Literatur bis heute nicht zusammenhängend erfasst:

„Obwohl die Geschichte der Burg in zahlreichen Einzeldarstellungen behandelt wurde und aus dieser Sicht ausgiebige Hinweise vorliegen, steht eine quellenmäßig belegte und vollständige Abhandlung bisher aus.“

B. Matt-Willmat/K.-F. Hoggenmüller: Lauchringen. 1985, S. 41.
  1. Die Chronik von Lauchringen, die auf eine über 30jährige Entstehungsgeschichte verweist (1953–1985) und einen Umfang von 736 Seiten besitzt, kann aufgrund detaillierter Quellenrecherche historisch-wissenschaftlich als Standardwerk für den östlichen Bereich des Landkreises Waldshut gelten. Dies gründet von der Sache her darin, dass der Ortsteil Oberlauchringen zur Landgrafschaft Klettgau gehörte, der Ortsteil Unterlauchringen zur Landgrafschaft Stühlingen, sodass die Geschichte der heutigen Gemeinde die Erforschung der Historie beider Grafschaften erforderte. Auch die Küssaburg, die heute zur Gemeinde Küssaberg zählt, gilt den Autoren als „in vielfacher Hinsicht (mit der Geschichte von Lauchringen) verbunden“, sodass hier die Geschichte der Burg entsprechende Berücksichtigung findet.