Geschlechtliche Selbstbestimmung
Geschlechtliche Selbstbestimmung heißt, dass amtlich und rechtlich die Geschlechtsidentität und nicht das biologische Geschlecht maßgeblich ist. Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, transgeschlechtlicher oder nichtbinärer Identität sollen selbst über ihre geschlechtliche Identität bestimmen.