Geschwindigkeitsanzeiger
Ein Geschwindigkeitsanzeiger gibt im Eisenbahnbetrieb die zulässige Höchstgeschwindigkeit als Kennziffer für den nächsten Streckenabschnitt an. Dabei wird häufig die Geschwindigkeit durch ein Zehntel ihres Wertes in km/h dargestellt, also z. B. 8 für 80 km/h oder 3,5 für 35 km/h (der Begriff „Kennziffer“ ist sowohl in Österreich wie auch in Deutschland Bestandteil der jeweiligen Eisenbahn-Signalordnung und somit korrekt, inhaltlich richtig wäre hier statt „Kennziffer“ der Begriff „Kennzahl“).