Rohpökelware

Als Rohpökelware (auch Rohes Pökelfleischerzeugnis) bezeichnet man Fleischware, durch Pökeln bzw. dem Salzen mit oder ohne Nitritpökelsalz und/oder Salpeter haltbar gemachte, rohe, abgetrocknete, geräucherte oder ungeräucherte Fleischstücke von stabiler Farbe, typischem Aroma und von einer Konsistenz, die das Anfertigen dünner Scheiben ermöglicht. Andere Bezeichnungen sind Rohschinken, Rauchfleisch, Dörrfleisch, süddeutsch auch Speck, Geräuchertes und Geselchtes.

  1. Deutsches Lebensmittelbuch Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, LS: 2.4ff