Gesellschaftsrecht (Schweiz)
Das schweizerische Gesellschaftsrecht ist jenes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz beschäftigt. Die Legaldefinition der Gesellschaft liefert dabei Art. 530 OR: Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.