Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen
Art: Nationales Recht
Geltungsbereich: DDR
Rechtsmaterie: Staatsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 7. April 1977 (GBl. I S. 106)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1978
Neubekanntmachung vom: Gesetz vom 17. Juni 1990 (Verfassungsgrundsätze, GBl. I S. 299)
Außerkrafttreten: Kein Bundesrecht nach Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889)

Als Landesrecht auch nach dem 3. Oktober 1990 fortgeltend, soweit nicht durch die Länder geändert oder aufgehoben.

Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen war ein Gesetz zur Verleihung oder Aberkennung von Orden, Auszeichnungen und Ehrentiteln, das am 7. April 1977 in der DDR erlassen wurde. Bereits zuvor, vom 2. Oktober 1958 bis zum 8. August 1974, wurden 29 Verordnungen „über staatliche Auszeichnungen“ erlassen. Das Gesetz gilt auch nach der Deutschen Wiedervereinigung als Landesrecht fort, sofern es nicht aufgehoben oder geändert wurde.