Gesetz vom 1. Juli 1901

Das Gesetz vom 1. Juli 1901 (französisch Loi du 1er juillet 1901 relative au contrat d'association) bildet zusammen mit dem Code civil die Grundlage für das französische Vereinsrecht. Es gilt auch in zahlreichen Ländern, die 1901 französische Kolonien waren. Es garantiert allen Personen unabhängig von ihrer Nationalität die Vereinigungsfreiheit.