Gesetz zur Änderung des Artikels 180 der Reichsverfassung

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Änderung des Artikels 180 der Reichsverfassung
Art: Reichsgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Staatsrecht
Erlassen am: 27. Oktober 1922
(RGBl. I S. 801)
Inkrafttreten am: 27. Oktober 1922
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Änderung des Artikels 180 der Reichsverfassung war ein verfassungsänderndes Gesetz zur Zeit der Weimarer Republik. Es regelte das Ende der Amtszeit des Reichspräsidenten. Damals amtierte Friedrich Ebert, der am 11. Februar 1919 von der Nationalversammlung gewählt worden war. Das verfassungsändernde Gesetz vom 27. Oktober 1922 bestimmte, dass die Amtszeit am 30. Juni 1925 enden sollte. Normalerweise sah die Weimarer Reichsverfassung eine direkte Wahl des Reichspräsidenten durch das Volk vor. Das Gesetz machte indirekt deutlich, wann diese Volkswahl stattzufinden hatte.

Tatsächlich verstarb Ebert bereits am 28. Februar 1925, also einige Monate vor Ablauf dieser Zeit. Im März und April fanden die beiden Wahlgänge der ersten Volkswahl des Reichspräsidenten statt. Neuer Reichspräsident wurde der parteilose, konservative Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg.