Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit

Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (kurz Arbeitsordnungsgesetz, AOG) wurde am 20. Januar 1934 von der NS-Führung erlassen. Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein.

  1. RGBl. I S. 45 ff. Materialien zum Nationalsozialismus, abgerufen am 24. August 2018.