Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Basisdaten
Titel:Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Abkürzung: ESUG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Insolvenzrecht
Erlassen am: 7. Dezember 2011
(BGBl. I S. 2582, ber. S. 2800)
Inkrafttreten am: 1. März 2012 (Art. 1–3, 6, 9),
1. Januar 2013 (Art. 4, 5, 7, 8)
GESTA: C078
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 sollte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Not leidenden Unternehmen verbessern. Es war der erste Teil der im Koalitionsvertrag von 2009 teilweise festgeschriebenen Reformvorhaben des deutschen Insolvenzrechts.

  1. Oliver Gothe: Bundesjuzstizministerin plant Änderung im Insolvenzrecht: Stärkung der Unternehmen gegenüber Insolvenzverwalter. In: InsolvenzNews. (insolvenz-news.de [abgerufen am 7. August 2023]).