Gesundheitsreform in Deutschland

Als Gesundheitsreform werden in Deutschland Maßnahmen des Gesetzgebers zur Ausgestaltung des Gesundheitswesens bezeichnet. Ziel solcher Reformen war in neuerer Zeit vor allem die Eindämmung der Kostenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (beispielsweise durch die Stabilisierung des Beitragssatzes und somit der Lohnnebenkosten durch Einschränkungen von Leistungen, Erhöhung von Zuzahlungen oder durch Änderungen bei der Vergütung der Leistungserbringer). Früher hatten solche Reformen aber oft auch eine Ausweitung der Leistungen oder die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen in die Sozialversicherung zur Folge. Die meisten Gesundheitsreformen sollen eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen bewirken. Die Förderung präventiver Ansätze zur Verhinderung krankheitsbedingter Kosten spielte bei den bisherigen Gesundheitsreformen dagegen meist eine geringere Rolle. Der Begriff der Gesundheitsreform wird erst seit dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes im Jahr 1989 verwendet, vorher sprach man seit 1977 von Kostendämpfungsgesetzen und dementsprechenden Maßnahmen.

  1. Gesundheitsreform. In: Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 5. Auflage Mannheim: Bibliographisches Institut 2013. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013. Abgerufen am 23. April 2014.
  2. Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477).
  3. Eintrag Gesundheitsreform. In: Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. 21. Auflage. Aktualisiert mit Artikeln aus der Brockhaus-Redaktion. Abgerufen via Munzinger Online am 26. April 2014.