Gewöhnliches Partnerschaftsunternehmen

Das Gewöhnliche Partnerschaftsunternehmen (chinesisch 普通合伙企业) bezeichnet im Unternehmensrecht Chinas eine Rechtsform, die der Offenen Handelsgesellschaft nach deutschem Recht vergleichbar ist. Rechtsgrundlage ist das 2. Kapitel des Gesetzes der VR China über Partnerschaftsunternehmen (合伙企业法, Abk. PUG) in der Fassung vom 27. August 2006.