Gewohnheitsverbrechergesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung
Kurztitel: Gewohnheitsverbrechergesetz (nicht amtlich)
Art: Reichsgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Strafrecht
Erlassen am: 24. November 1933 (RGBl. I S. 995)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1934
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das zur Zeit des Nationalsozialismus erlassene Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung beinhaltet eine umfangreiche Bearbeitung des Reichsstrafgesetzbuches mit der Einführung und Neufassung verschiedener Paragraphen. Begleitet wurde es von einem Ausführungsgesetz (RGBl. I S. 1000), mit dem zahlreiche andere Gesetze abgeändert wurden. Die von beiden Artikelgesetzen bewirkten Änderungen im Sinne der NS-Ideologie traten im Wesentlichen am 1. Januar 1934 in Kraft. Dadurch wurde ein zweispuriges Sanktionensystem eingeführt, das verändert bis heute Bestand hat.