Gitterrost

Ein Gitterrost ist ein horizontales, belastbares (z. B. begehbare oder befahrbare) Gitter plattenförmige Konstruktion mit vielen Öffnungen.

Gitterroste werden als Luftgitter, Trittstufen, Laufstege, Podeste, Plattformen sowie Abdeckungen für Schächte und andere Öffnungen verwendet.

Traditionell wurden Gitterroste aus Holz in verschiedenen handwerklichen Verbindungstechniken hergestellt. Monolithische Gitterroste können aus Gusseisen oder faserverstärkten Kunststoffen gefertigt werden.

Heute bestehen Gitterroste oft aus sich rechtwinklig kreuzenden Stäben oder Flachprofilen aus Stahl, die miteinander verschweißt oder verpresst sind und danach feuerverzinkt werden. Bei begeh- oder befahrbaren Rosten geben die höheren Tragstäbe die Lastabtragungsrichtung des Gitterrostes vor. Die Tragstäbe werden durch schwächer dimensionierte Querstäbe verbunden. Zur Stabilisierung des Gitterrostes werden ringsum oft Stahlprofile als Randeinfassung angeschweißt. Je nach Verbindungsweise von Trag- und Querstäben wird nach Schweißpress-, Press-, Durchsteck- und Einsteckrosten unterschieden.

Gitterroste dieser Bauart werden auch Lichtgitterrost oder Lichtgitter genannt. Die Bezeichnungen gehen auf die Lichtgitter-Gesellschaft zurück, die als erste ab 1929 in industriellem Maßstab Gitterroste herstellte.

Gitterroste zur Verwendung in besonders korrosiven Atmosphären werden aus Edelstahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt. Gitterroste für geringe Belastungen werden auch aus Aluminium und in Ausnahmefällen aus Messing hergestellt.

Blechprofilroste und Streckmetalltafeln werden im Gegensatz zu Gitterrosten nicht aus einzelnen Stäben zusammengesetzt, sondern bestehen aus Aluminium- oder Stahlblechtafeln, die durch Walzen, Prägen und Stanzen perforiert und profiliert werden. Sie können in manchen Anwendungsfällen als Alternative zu Gitterrosten verwendet werden, die aus Stäben zusammengesetzt werden, sind bei gleichem Flächengewicht jedoch weniger belastbar und besitzen geringere Öffnungsquerschnitte.