Gleichbehandlungsrichtlinien

Die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union wurden vom Rat der Europäischen Union beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Richtlinien zur Gleichbehandlung, die in Deutschland unter anderem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Österreich im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG 2004) in nationales Recht umsetzt wurden.

  1. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Oktober 2019; abgerufen am 14. Oktober 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.