Gnadenbrot (Tierhaltung)

Der Ausdruck „Gnadenbrot erteilen“ bezeichnet seit dem 18. Jahrhundert die Haltung eines alten, nicht mehr leistungsfähigen Pferdes. Aufgrund seiner bisherigen Lebensleistung wird ihm dennoch vom Besitzer Pflege und Versorgung im Alter bis zum Tode gewährt. In der Vergangenheit wurden Pferde in der Regel geschlachtet, wenn sie nicht mehr arbeiten konnten, weil Pferde mehr als heute als reine Nutztiere angesehen wurden. Daher war es ein Ausdruck besonderer Wertschätzung, wenn ein altes Pferd nicht geschlachtet wurde, sondern Gnadenbrot erhielt.

  1. Kennzahlen der Schweizer Pferdebranche Stand 2016, Schweizer Nationalgestüt SNG, Avenches, www.agroscope.ch, Seite 17.