Grünpfeil
Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).
Er erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Zeigt die Ampel rotes Licht, dürfen Rechtsabbiegende bei mehreren Fahrstreifen nur aus dem rechten Fahrstreifen heraus abbiegen. Es besteht keine Pflicht, die Erlaubnis des Grünpfeils zu nutzen. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um einen Abbiegefahrstreifen für Rechtsabbiegende handelt.
Das Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ohne vorheriges Anhalten an der Haltlinie ist mit einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Geldbuße von 70 Euro belegt, bei Behinderung bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro. 77 % der Autofahrer missachten die Pflicht zum Anhalten.
Einige andere Länder haben ähnliche Regelungen wie Deutschland. In Frankreich, den Niederlanden und seit Februar 2019 als Pilotversuch auch in einigen Städten in Deutschland gibt es zudem fahrradspezifische Grünpfeil-Regelungen (siehe Rechts Abbiegen für Radfahrer frei).
Umgangssprachlich wird der Grünpfeil oft abweichend von der StVO als Grüner Pfeil bezeichnet. Der grüne Pfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO befindet sich in der Scheibe des grünen Ampellichtes und besagt: „Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben.“
- ↑ https://web.archive.org/web/20100921131707/http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicherheit/sicher/detail/08522/#anchor_0_71
- ↑ Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes. Abgerufen am 29. April 2015.
- ↑ Unfallforschung der Versicherer (Hrsg.): Regelverstöße im Straßenverkehr. ( vom 23. März 2013 im Internet Archive) Forschungsbericht VV 05, Juni 2011, ISBN 978-3-939163-38-1, S. 31 (PDF, 2,8 MB).
- ↑ Hunger: Pilotversuch „Grüner Pfeil für Radfahrer“ in neun deutschen Städten. 8. Januar 2019, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 5. April 2019; abgerufen am 5. April 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.