Zollgrenzbezirk
Als Zollgrenzbezirk bezeichnete man das Gebiet in der Nähe einer Zollgrenze, in dem sich durch Gesetz oder Verordnung Abweichungen vom sonst im Zollgebiet gültigen Recht ergeben konnten.
Als Zollgrenzbezirk bezeichnete man das Gebiet in der Nähe einer Zollgrenze, in dem sich durch Gesetz oder Verordnung Abweichungen vom sonst im Zollgebiet gültigen Recht ergeben konnten.