Griechisch-orientalische Kirche in Österreich

Basisdaten
Titel: Äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche
Langtitel: Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche in Österreich
Typ: Bundesgesetz oder Verordnung
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: StF: BGBl. Nr. 229/1967
Datum des Gesetzes: 23. Juni 1967
Gesetzestext: geltende Fassung
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Griechisch-orientalische Kirche in Österreich ist die österreichische amtliche Bezeichnung einiger orthodoxer Kirchen. Die Bezeichnung geht auf das Toleranzpatent Kaiser Josefs II. von 1781 zurück und umfasst neben der Griechisch-orthodoxen auch andere Orthodoxe Kirchen in Österreich.

Die Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche umfasste nach der letzten Erfassung der Konfessionszugehörigkeit in der Volkszählung von 2001 174.385 Mitglieder, per 2011 wird die Zahl der Orthodoxen insgesamt auf 400.000 geschätzt, und ist damit die zweitstärkste konfessionelle Gruppe in Österreich.

  1. da seit der Volkszählung 2001 das Glaubensbekenntnis nicht mehr amtlich-statistisch erfasst wird, gibt es keine genauen Gläubigenzahlen, wenn nicht die Kirche sie veröffentlicht
  2. (red/PEW): Bundespräsident empfing orthodoxe Bischofskonferenz. Erzdiözese Wien, Radio Stephansdom, 27. April 2011, abgerufen am 27. Dezember 2011.