Große Strafrechtsreform

Unter der Großen Strafrechtsreform versteht man die grundlegende Umgestaltung des Strafgesetzbuches, die in den 1950er und 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland betrieben wurde (der 1969 beschlossene neue Allgemeine Teil trat am 1. Januar 1975 in Kraft).