Große selbständige Stadt

Die große selbständige Stadt ist eine besondere Gemeindeart nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, die kompetenzmäßig unter der kreisfreien Stadt steht. Sie gehört einem Landkreis an. Der Status wurde geschaffen, um die Folgen der Gebietsreform in Niedersachsen der 1970er Jahre, insbesondere den Verlust der Kreisfreiheit für bestimmte Mittelstädte, abzumildern.

  1. Strandbetretungsrecht. In: Natur und Recht. Band 38, Nr. 5, Mai 2016, ISSN 0172-1631, S. 353–360, doi:10.1007/s10357-016-3013-z.