Großer Befähigungsnachweis

Der Meisterbrief wird als Großer Befähigungsnachweis bezeichnet, wenn Regelungen bestehen, die den Meisterbrief zur Voraussetzung zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebs machen. Eine solche Regelung besteht in Deutschland und Luxemburg und wird häufig als Meisterzwang oder auch Meisterpflicht bezeichnet.

Vom Meisterbrief als Kleinem Befähigungsnachweis spricht man, wenn der Meisterbrief Voraussetzung zum Ausbilden ist.