Großer Senat
Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes (vgl. Art. 95 GG), die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des jeweiligen Bundesgerichtes zu sichern.
Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes (vgl. Art. 95 GG), die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des jeweiligen Bundesgerichtes zu sichern.