Grunderwerb
Grunderwerb ist der Grundstückskaufvertrag über ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht, der durch einen Notar zu beurkunden ist. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Grundbucheintragung.
Grunderwerb ist der Grundstückskaufvertrag über ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht, der durch einen Notar zu beurkunden ist. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch die Grundbucheintragung.